Ihr Firmenlogo – Aspekte der Gestaltung und die Wirkung auf Ihre Kunden

Ein Logo repräsentiert Ihre Kanzlei nach außen. Es wird auf Ihren Geschäftsunterlagen, wie Visitenkarten, Briefpapier oder Werbeprospekten stehen und kommt auch bei Ihrem Webauftritt zum Einsatz. Es ist für den langfristigen Einsatz vorgesehen, darum sollte es einen hohen Wiedererkennungswert haben und sowohl in Farbe als auch in Schwarzweiß verlustfrei verwendbar sein. Außerdem muss ein Logo gut skalierbar sein (Vektorgrafik) und auf allen Medien einsetzbar. Oft werden mehrere Versionen eines Logos zur Verfügung gestellt, z. B. eine Kompaktversion und eine Longversion oder ein Hochformat und Querformat, so wird eine vielseitige Einsatzmöglichkeit gewährleistet.

Ein Logo kann man heute schon sehr preiswert erwerben, Vorlagen oder Symbole ohne große Aussage findet man in großen Mengen im Internet. Aber es geht um die Identität eines Unternehmens, also zeigen Sie lieber Format und Individualität, es lohnt sich.

Wer gestaltet mir mein individuelles Logo?

Sie müssen nicht selbst kreativ werden. Suchen Sie sich einen Designer oder eine Agentur, die Erfahrung hat im CI- und Logodesign und Beispielsarbeiten und Referenzen vorweisen kann. Ein Logo entsteht im Zusammenspiel mit dem Kreativen und Ihnen, dem Kunden.
Ihr Markenzeichen soll praktisch selbsterklärend sein, es repräsentiert Ihre Kanzlei und Ihre Marke. Geben Sie dem Grafiker/in den nötigen Input. Dann folgt eine Analyse des Unternehmens und der Zielgruppe. Ob Zeichenmarken, Bildmarken oder Wortmarken – das sollten Sie zusammen überlegen und planen. Sie dürfen gerne bei Kollegen Inspirationen holen, aber seien Sie mutig, werden Sie nicht zum Mitläufer!

Jetzt werden in der ersten Gestaltungsphase Layouts und Skizzen erstellt. Hier werden mit unterschiedlichen Schriften und Formen erste Logoideen visualisiert, Farben und Schriften gewählt und ausprobiert, bis die endgültige Version entsteht, eine harmonische Verbindung von Schrift, Farbe und Design. Wobei es nicht reicht, nur den Kanzleinamen zu schreiben – es gibt viele typografischen Möglichkeiten und Feinheiten, die zu beachten sind. Manchmal genügt schon eine kleine Modifizierung der Schrift, und der Markenname wird zum individuellen Signet und ist sofort wiedererkennbar.

Oder lassen Sie sich eine Bildmarke gestalten, die anfangs immer in Kombination mit der Schrift auftritt, bis das Gesamtlogo einen ausreichenden Bekanntheitsgrad erlangt hat, dann kann die Bildmarke auch eigenständig stehen und wird sofort mit dem Produkt bzw. der Kanzlei in Zusammenhang gebracht. Im besten Falle identifizieren Sie sich mit dem Design und den Farben.

Die Wirkung der Farbpsychologie und Archetypen (Urzeichen)

Die Farbwahl spielt natürlich eine große Rolle bei der Gestaltung. Auch hier gilt – Zurückhaltung ist besser als zu verschwenderisch mit Farben umzugehen. Beschränken Sie sich auf max. drei Farben. Hier sollten Sie sich nicht nur von Ihrem eigenen Farbempfinden und Ihren persönlichen Vorlieben leiten lassen.

Die Farbpsychologie spielt eine große Rolle, Farben bewirken unterschiedliche Assoziationen.
Zu grelle Farben fallen zwar auf, wirken aber ev. zu aufdringlich, zu helle Töne können nicht gelesen werden. Jede Farbe beinhaltet eine Nachricht, vermeiden Sie es, ein falsches Signal zu senden. Wussten Sie, dass blau die Lieblingsfarbe der Deutschen ist? Es wirkt kühl und entspannt, strahlt Seriosität und Vertrauen aus, während rot große Aufmerksamkeit auf sich zieht, für Glück, Freude und Energie steht, aber auch sehr aggressiv wirken kann. Orange kann schnell knallig wirken und ruft die stärksten Reaktionen hervor – es wirkt modisch, aufregend und extrovertiert. Grün symbolisiert Ordnung, Wachstum und Lebendigkeit – auch Zuversicht und Jugend, während gelb, die Farbe der Sonne, für Wärme, Lebensfreude, Luxus und Optimismus steht. Braun signalisiert Bodenständigkeit, Herbst und Armut. Weiß, physikalisch die Summe aller Farben, symbolisiert Neutralität, Unschuld und Sauberkeit, wohingegen schwarz für Dunkelheit, Sachlichkeit und Einsamkeit steht. Es kann sowohl konservativ als auch modern wirken.

Auch die Urzeichen, die Archetypen, rufen spezielle Assoziationen hervor und können gezielt eingesetzt werden. So gilt der Kreis von jeher als Symbol für Geschlossenheit und Perfektion.
Weitere geometrischen Grundformen sind z.B. die Spirale, das Dreieck, Punkte oder das Kreuz. Solche Formen können mit einer Logoschrift zu einer Wort-Bildmarke ergänzt werden. Wortbildmarken werden am besten erinnert. Je einfacher und prägnanter der Aufbau, desto einprägsamer sind sie.

Welche Kriterien muss effektives und erfolgreiches Logodesign erfüllen?

Ein gelungenes Logo symbolisiert die Persönlichkeit Ihrer Marke und transportiert das Kanzlei-Image. Es erzielt Aufmerksamkeit und hebt sich von den Markenzeichen Ihrer Konkurrenz ab. Farblich und stilistisch passt es perfekt zu Ihren Produkten oder Ihrer Dienstleistung, hat einen hohen Wiedererkennungswert und entspricht dem aktuellen Zeitgeist, ohne „modisch“ zu sein. Es soll ja in einigen Jahren immer noch aktuell sein.

Bei Logos gilt oft „weniger ist mehr“. Reduzieren Sie auf das Nötigste, gemäß der Formel KISS: „Keep It Short (and) Simple“. Verzichten Sie auf unnötige Zusätze. Was einfach ist, werden sich Ihre Mandanten auch merken können.

Ein gut gewähltes Logo bringt eine Botschaft rüber, weckt positive und starke Assoziationen, ohne eine konkrete Abbildung zu zeigen. Wie viele Gärtnereien verwenden eine Baumabbildung in ihrem Logo, Friseure eine Schere! Damit können sie sich sicher nicht abgrenzen, das ist langweilig und Einheitsdesign. Damit habe Sie die Chance verspielt, sich von der Konkurrenz abzusetzen und sich als individuelle, kreative Marke in den Köpfen der Menschen zu verankern. Manchmal erfordert es Mut, sich von der Masse abzugrenzen, aber nur so werden Sie sich in Erinnerung bringen.

Natürlich muss das Design des Logos, sowohl die Farbgebung, die Schriften und die formale Gestaltung, zu Ihrem speziellen Business passen, da die Zielgruppen sehr unterschiedlich sind. Attribute wie modern, frech, seriös, edel oder extravagant müssen erst analysiert und festgelegt sein, bevor der Designer mit den ersten Skizzen beginnt.

Logodesign speziell in der Anwaltsbranche

Um aus der Flut der Anwaltskanzleien herauszuragen ist es beim Logodesign besonders wichtig, mit einem einfachen, signifikanten Zeichen aufzufallen und auch in Erinnerung zu bleiben. (Wiedererkennungseffekt). Hier gilt: Weniger ist mehr. Auf Unwichtiges, Schnörkel und zu viele Farben sollten Sie verzichten. Das Markenzeichen sollte auch in Schwarzweiß- Anzeigen oder per Fax gut erkennbar und gut skalierbar sein. Manchmal ist es hilfreich, den Namen der Kanzlei mit dem Logo zu verbinden, auch das hilft, sich den Namen und das Signet einzuprägen.

Die Farbwahl ist auch eine wichtige Marketingentscheidung, weil Farbe Assoziationen weckt, die steuerbar sind, weil sie Botschaften transportieren. Verwenden Sie wenige Farben, die Sie im CD Corporate Design festlegen. Diese Farben werden dann mit Ihrem Unternehmen assoziiert.
Ein Anwaltslogo sollte Seriosität, Sicherheit und Kompetenz ausstrahlen, so sprechen Sie potentielle Mandanten an und schaffen Vertrauen.

Das Landgericht-Düsseldorf hat entschieden, (AnwBl. 1999, 116) dass im Logo einer Kanzlei keine Stiere abgebildet werden dürfen, sie könnten irreführende Assoziationen wie Stärke, Macht und Aggression wecken. Auch bei den Slogans müssen Sie vorsichtig sein und keine übertriebenen Lösungen versprechen. Diese Entscheidung könnte europarechtlich jedoch mittlerweile überholt sein. Bitte prüfen Sie das, falls Sie einen Stier im Logo verwenden möchten 🙂

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert